Einsatzbereich · Sport

Fall-, Stoß- und Prallschutz für Turnhallen, Stadien und Bäder

Sporthalle, Stadion, Bad oder Court — wer eine Sportstätte betreibt, haftet für erkennbare Gefahrenstellen. Was gefordert ist, hängt weniger von der Sportart ab als von der Einrichtung. Wählen Sie unten Ihren Bereich.

DIN 18032-1 DIN 18032-7 EN 913:2009
Worauf es ankommt

Was im Sport den Unterschied macht

Ballwurfsicherheit ist ein Ausschlusskriterium

In Ausschreibungen für Sporthallen steht fast immer die DIN 18032-7 Punkt 5.3. Prallschutz, der dem Ballaufprall nicht dauerhaft standhält, fällt dort heraus — unabhängig davon, wie gut er dämpft.

Der Anprall kommt mit vollem Tempo

Anders als im Flur läuft in der Halle jemand mit Anlauf in Wand oder Stütze. Die EN 913:2009 Anhang C misst genau das; unter 50 g ist die Messlatte. Rund 2 Mio. Sportverletzungen pro Jahr in Deutschland (Stiftung Sicherheit im Sport) zeigen, warum das zählt.

Draußen kommt die Witterung dazu

Banden, Spielersitzbänke, Pfosten und Geländer im Freien müssen UV-, frost- und witterungsbeständig sein. Im Bad kommen Chlor, Nässe und Barfußbereiche hinzu — dort entscheidet zusätzlich die Rutschhemmung.

Normen & Vorschriften

Was der Gesetzgeber fordert

DIN 18032: Prallschutz in Sporthallen

Die DIN 18032-1 verlangt in Sporthallen Prallschutz an Wänden, entschärfte Kanten (Eckradius R ≥ 10 mm) und die Sicherung freistehender Stützen im Bewegungsbereich. Die DIN 18032-7 prüft zusätzlich die Ballwurfsicherheit (Punkt 5.3) – ein Kriterium, an dem einfache Schaumplatten in Ausschreibungen scheitern.

EN 913: Schockabsorption unter 50 g

Die EN 913:2009 Anhang C misst die Dämpfung bei Anprall. Unsere Systeme erreichen Werte unter 50 g – entscheidend bei Basketball, Handball und Volleyball, wo Sportler mit vollem Tempo in Wand oder Stütze laufen.

Rund 2 Millionen Sportverletzungen pro Jahr

In Deutschland ereignen sich jährlich etwa 2 Mio. Sportverletzungen (Stiftung Sicherheit im Sport). Normgerechter Prall- und Fallschutz ist die wirksamste bauliche Maßnahme, damit aus einem Anprall keine schwere Verletzung wird.

Verkehrssicherungspflicht für Betreiber

Betreiber von Sportanlagen müssen erkennbare Gefahrenstellen entschärfen. Dazu zählen freistehende Stützen, Mauerecken, Treppenaufgänge, Heizkörper und Türrahmen im Spielbereich – wir liefern die passenden Systeme aus einer Hand.

Beschaffung

Von der Anfrage zur Lieferung

Wir fertigen nach Maß und liefern bundesweit — an Vereine, Kommunen, Betreiber und Generalunternehmer. Was wir dafür brauchen:

  • Maße genügen. Wandflächen, Stützenmaße oder ein Hallenplan reichen für ein belastbares Angebot, in der Regel am selben Werktag.
  • Nachweise inklusive. DIN 18032-7 und EN 913:2009 Anhang C sind in Vergabeunterlagen meist gefordert — die Belege legen wir dem Angebot bei.
  • Vereinsfarben möglich. 11 Standardfarben, frei kombinierbar; weitere Farbtöne auf Anfrage ab Mindestmenge.
  • Termin zur Saisonpause. Sanierungen laufen fast immer in der spielfreien Zeit — sagen Sie uns das Zeitfenster, wir planen die Fertigung danach.
  • Lieferung und Montage. Wir fertigen und liefern; montiert wird durch Ihren Platzwart, einen Handwerksbetrieb vor Ort oder unseren Partnerbetrieb.

Unterlagen für die Vergabe

Produktneutrale LV-Texte nach VOB/A § 7, GAEB-Dateien (D83/X83), Normnachweise und unsere Herstellererklärung — kostenfrei und auf Ihr Projekt anpassbar.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Welche Normen gelten für Sportstätten?
Grundlage ist die DIN 18032-1; die Ballwurfsicherheit prüft die DIN 18032-7 Punkt 5.3. Ergänzend weisen wir die Schockabsorption nach EN 913:2009 Anhang C nach – alle Nachweise erhalten Sie für Ihre Unterlagen.
Was bedeutet ballwurfsicher?
Der Prallschutz hält dem Aufprall eines Balls dauerhaft stand, ohne beschädigt zu werden oder sich zu lösen – geprüft nach DIN 18032-7. In öffentlichen Ausschreibungen ist das häufig ein Ausschlusskriterium.
Statten Sie auch Außensportanlagen aus?
Ja. Unsere Materialien sind UV-, witterungs- und frostbeständig – einsetzbar an Stadien, Sportplätzen, Padel-Courts und Pausenhöfen.
Bekomme ich alles aus einer Hand?
Ja – Prallwand, Säulen, Kanten, Heizkörperschutz und Boden liefern wir farblich abgestimmt aus eigener Fertigung.
Sind Vereinsfarben möglich?
Ja – 11 Standardfarben, frei kombinierbar; weitere Farbtöne auf Anfrage ab Mindestmenge.
Erhalte ich Unterlagen für die Ausschreibung?
Ja – produktneutrale LV-Texte nach VOB/A § 7, Normnachweise und Datenblätter. Auf Wunsch passen wir den LV-Text kostenfrei auf Ihr Projekt an.
Referenzen

Sportstättenschutz in der Praxis

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