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Drei Angebote – und keines ist vergleichbar. Woran das liegt.

07.09.2026  ·  7 Min. Lesezeit

Sie haben drei Angebote eingeholt. Eines liegt bei 4.200 €, eines bei 7.900 €, eines bei 11.500 €. Alle drei sagen „Prallschutz“. Und jetzt?

Diese Situation ist der Normalfall, nicht die Ausnahme – und sie ist fast nie die Schuld der Anbieter. Sie entsteht, weil die Anfrage offen ließ, was genau geliefert werden soll. Drei Anbieter füllen diese Lücke mit drei verschiedenen Annahmen, und schon vergleicht man Äpfel mit Birnen.

Dieser Beitrag zeigt, woran es konkret liegt, welche Angaben eine Leistungsbeschreibung tragfähig machen – und welche vier Normkriterien tatsächlich über Qualität entscheiden. Am Ende finden Sie fertige, produktneutrale Textbausteine zum Herunterladen.

Warum die Angebote auseinanderlaufen

„Prallschutz für die Turnhalle, ca. 40 m²“ – das klingt eindeutig, lässt aber mindestens fünf Dinge offen. Und genau in diesen Lücken entstehen die Preisunterschiede:

  • Die Materialstärke. 10 mm oder 22 mm sind beim Einkauf zwei Welten – und in der Schutzwirkung erst recht.
  • Die Schutzwirkung. Muss die Fläche Aufprallenergie messbar abbauen, oder reicht eine weiche Oberfläche?
  • Der Brandschutz. Standardausführung oder die schwerentflammbare Variante, die viele öffentliche Gebäude verlangen?
  • Die Befestigung. Verklebt, geschraubt, auf Unterkonstruktion? Wer bereitet den Untergrund vor?
  • Der Leistungsumfang. Aufmaß, Zuschnitt, Kleber, Transport, Montage, Entsorgung des Altmaterials – jede dieser Positionen kann drin sein oder fehlen.

Ein Anbieter, der günstig sein will, wird jede offene Frage zu seinen Gunsten auslegen. Das ist kein böser Wille, sondern Wettbewerbslogik. Die Lösung liegt nicht darin, härter zu verhandeln, sondern darin, vorher präziser zu beschreiben.

Die fünf Angaben, die jede Anfrage tragen

Sie brauchen kein fertiges Leistungsverzeichnis, um deutlich bessere Angebote zu bekommen. Diese fünf Angaben genügen meistens schon:

  1. Fläche und Geometrie. Länge × Höhe der Schutzfläche; bei Säulen Durchmesser oder Umfang, bei Heizkörpern Breite × Höhe × Tiefe samt Wandabstand.
  2. Nutzung des Raums. Turnhalle mit Ballsport, Krippenbereich, Klinikflur – daraus folgen völlig unterschiedliche Anforderungen.
  3. Anforderungsniveau. Welche Norm soll erfüllt sein? (Dazu gleich mehr.)
  4. Brandschutzanforderung. Gilt eine Auflage aus dem Brandschutzkonzept?
  5. Leistungsabgrenzung. Was liefert der Anbieter, was macht das Haus selbst – insbesondere Montage und Untergrundvorbereitung. Ein Hinweis aus der Praxis: Bei kleinen Mengen verzerrt die Forderung „liefern und montieren“ den Preis erheblich, weil Anreise und Arbeitstage unabhängig von der Menge anfallen. Wo Teile geschraubt, geklebt oder per Klett- und Reißverschluss angebracht werden, lohnt die Frage, ob Hausmeister oder Bauhof das übernehmen können – das macht kleinere Maßnahmen oft überhaupt erst wirtschaftlich.

Wer diese fünf Punkte nennt, bekommt Angebote, die sich Position für Position gegenüberstellen lassen.

Die vier Kriterien, die wirklich unterscheiden

Hier trennt sich Qualität von Optik. Diese vier Angaben gehören in jede ernsthafte Beschreibung – sie sind prüfbar und schließen ungeeignete Ware aus.

Ballwurfsicherheit – das schärfste Ausschlusskriterium

In Sporthallen ist das der wichtigste Punkt. Die DIN 18032-7, Punkt 5.3 prüft, ob eine Prallwand dem Ballaufprall dauerhaft standhält – getestet mit Handball und Hockeyball. Eine einfache Schaumplatte besteht diese Prüfung nicht. Wer „ballwurfsicher nach DIN 18032-7, Punkt 5.3, Prüfnachweis beizubringen“ in die Beschreibung schreibt, sortiert ungeeignete Angebote automatisch aus – ohne ein einziges Fabrikat zu nennen.

Kraftabbau – Polsterung ist messbar

Weich anzufassen heißt nicht schützend. Die Schockabsorption wird nach EN 913:2009, Anhang C gemessen; für Prallwände in Sporthallen gilt ein Kraftabbau von mindestens 60 %. Fordern Sie den Messwert an, nicht das Adjektiv.

Eckradius – der unterschätzte Klassiker

Für Kanten und Ecken im Bewegungsbereich verlangt die DIN 18032-1 einen Radius von mindestens 10 mm. Flach aufgeklebte Streifen erreichen an der freien Kante oft nur etwa die Hälfte. Ein Satz in der Beschreibung – „Eckradius R ≥ 10 mm, Herstellererklärung beizubringen“ – erspart die spätere Diskussion.

Brandverhalten und Schadstofffreiheit – der Widerspruch, den fast jedes LV enthält

Beim Brandverhalten unterscheidet man die Standardausführung (Klasse 2) von der schwerentflammbaren Variante Klasse 1 (Bfl-s1), die in vielen öffentlichen Gebäuden gefordert ist. Schadstofffreiheit wird getrennt davon nachgewiesen, über EN 71-3 und REACH.

Und genau hier liegt die Falle, die uns in Leistungsverzeichnissen am häufigsten begegnet: Beide Anforderungen stehen regelmäßig in derselben Position – „mindestens schwerentflammbar nach DIN 4102-1 B1“ und „schadstofffrei nach DIN EN 71-3“. Diese Kombination kann niemand liefern. Die schwerentflammbare Ausführung wird mit Flammschutzadditiven hergestellt, die eine Zertifizierung nach DIN EN 71-3 ausschließen. Das ist keine Frage des Sortiments, sondern der Materialchemie – und gilt für jeden Hersteller gleichermaßen.

Für die Beschreibung heißt das: Legen Sie sich vorab auf eine der beiden Eigenschaften fest und fordern Sie nur diese. Im Außenbereich und überall dort, wo Kinder das Material anfassen, hat die Schadstofffreiheit sachlich meist Vorrang; im Flucht- und Rettungsweg gibt das Brandschutzkonzept die Richtung vor. Steht der Widerspruch bereits im Text, klärt ihn eine Bieterfrage – die Antwort geht als Ergänzungsmitteilung an alle Bieter und macht die Angebote überhaupt erst vergleichbar.

Für Fallschutzflächen im Außenbereich kommt die EN 1177 hinzu: Dort zählt die kritische Fallhöhe, nicht die Materialdicke.

Ein Detail, das fast immer fehlt: die Stoßfuge

Prall- und Wandschutz wird aus Platten im Format 100 × 200 cm gefertigt. Bei jedem Element über 2.000 mm Länge entsteht deshalb zwingend eine Stoßfuge – bei jedem Anbieter, der mit Plattenware arbeitet. Herstellungsbedingt weicht die Rillenteilung zweier Platten minimal voneinander ab, sodass die Rillen an der Fuge sichtbar auseinanderlaufen; ausgleichen lässt sich das beim Verkleben nicht.

Wer „fugenlos“ oder „durchgehend“ in die Beschreibung schreibt, fordert damit etwas, das in dieser Größe niemand zusagen kann. Sinnvoller ist, die Fuge zu gestalten statt sie zu verbieten: ein quer gerillter Fugenstreifen von rund 4 cm Breite, bündig eingesetzt und farblich abgesetzt, macht aus der technischen Notwendigkeit ein gestalterisches Element. Beschreiben Sie also, wie Stöße auszuführen sind – nicht, dass es keine geben darf.

Produktneutral bleiben – Pflicht und Vorteil zugleich

Öffentliche Auftraggeber müssen nach VOB/A § 7 produktneutral ausschreiben: keine Marken, keine Typenbezeichnungen. Was zunächst nach Einschränkung klingt, ist in Wahrheit das schärfste Werkzeug, das Sie haben – denn Sie beschreiben stattdessen Eigenschaften und Nachweise. Und genau die kann ein ungeeignetes Produkt nicht liefern.

Der Trick ist also nicht, ein bestimmtes Fabrikat zu bekommen. Der Trick ist, das Anforderungsniveau so präzise zu setzen, dass nur noch geeignete Ware übrig bleibt.

Fertige Textbausteine – kostenfrei und ohne Registrierung

Damit Sie das nicht selbst formulieren müssen, haben wir unsere Ausschreibungstexte öffentlich gemacht: produktneutral nach VOB/A § 7, mit Normbezügen, Materialkennwerten und Prüfnachweisen – für Prallwand, Wand- und Prallschutz, Säulen-, Kanten-, Heizkörper- und Fallschutz.

Verfügbar als Word, PDF und als GAEB-Datei (.d83 / .x83) zum direkten Import in Ihre AVA-Software. Kostenfrei, ohne Registrierung, ohne Gegenleistung.

Zu den Ausschreibungstexten →

Wenn Sie den Text auf Ihr konkretes Objekt zugeschnitten brauchen – mit Mengengerüst aus Ihrem Grundriss – machen wir das ebenfalls kostenfrei. Auch dann, wenn die Vergabe erst im nächsten Haushaltsjahr ansteht.

Häufige Fragen

Muss ich als Kita oder Schule überhaupt ausschreiben?

Nicht unbedingt – unterhalb der Wertgrenzen genügt oft ein einfacher Vergleich. Die gleiche Logik hilft trotzdem: Wer präzise beschreibt, bekommt vergleichbare Angebote. Freie und kirchliche Träger sind meist gar nicht vergabepflichtig und entscheiden direkt.

Ist es zulässig, dass ein Anbieter den LV-Text liefert?

Ja, solange der Text produktneutral bleibt und keine Marke oder Typenbezeichnung enthält. Genau deshalb sind unsere Texte so formuliert – sie beschreiben Eigenschaften und Nachweise, kein Fabrikat.

Woran erkenne ich, ob ein Nachweis echt ist?

Ein belastbarer Nachweis nennt die Prüfnorm, das Prüfinstitut und ein Datum. Lassen Sie sich den Prüfbericht zeigen, nicht nur ein Logo. Unsere Prallwand ist nach DIN 18032-7 durch das IST – Institut für Sportbodentechnik geprüft, ein DAkkS-akkreditiertes Prüflaboratorium.

Was, wenn das Budget erst nächstes Jahr da ist?

Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt für die Vorbereitung. Größere Maßnahmen lassen sich nach Bauabschnitten oder Haushaltsjahren strukturieren – wie das zeitlich zusammenspielt, haben wir im Beitrag zur Haushalts- und Förderplanung beschrieben.

Kurz gefasst

Vergleichbare Angebote entstehen nicht beim Verhandeln, sondern beim Beschreiben. Fünf Angaben zum Objekt, vier prüfbare Normkriterien – mehr braucht es meistens nicht. Und den Text dafür müssen Sie nicht selbst schreiben.

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